Es ist wichtig, dass Verbraucher alle Informationen erhalten, die für die Auswahl und Verwendung des Nahrungsergänzungsmittels wichtig sind. Diese Kennzeichnungsvorschriften dienen dem Verbraucherschutz.

Für Nahrungsergänzungsmittel finden zum einen die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der Lebensmittelinformations-Verordung (LMIV) Anwendung. Die Vorschriften der LMIV gelten für alle Lebensmittel und daher auch für Nahrungsergänzungsmittel. Sie sind europaweit einheitlich. Die Verordnung enthält u.a. die Vorgaben zu den Pflichtinformationen (z. B. Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Name des Herstellers) Diese müssen sich auf jeder Lebensmittelverpackung befinden.

Zum anderen gibt es spezielle Vorgaben für die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die in Deutschland in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung geregelt sind ( § 4 NemV):

  • So müssen sie etwa zwingend die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ und bestimmte Hinweise tragen.
  • Die Stoffe, die das Produkt charakterisieren, müssen genannt werden und deren Gehalt ist pro empfohlener Tagesdosis in der absoluten Menge (z. B. 800 mg Calcium) anzugeben.
  • Für Vitamine oder Mineralstoffe ist zudem anzugeben, wieviel Prozent der Referenzmenge für die tägliche Zufuhr für den jeweiligen Nährstoff durch den Verzehr der Tagesdosis gedeckt wird.

Was sind die Referenzmengen und wo findet man sie?

Die Referenzmengen sind vom europäischen Gesetzgeber festgelegt worden. Der Gesetzgeber spricht von den „Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)“ oder auch von Nährstoffbezugswerten (nutrient reference values — NRV). Die NRV wurden auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Empfehlungen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen der nationalen Ernährungsgesellschaften festgesetzt.

Die NRV sind in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), im Anhang XIII). Sie sind bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln zu berücksichtigen, wenn Vitamin- und Mineralstoffgehalte in der Nährwerttabelle auf dem Etikett angegeben werden. Diese müssen zum einen pro 100 g oder 100 ml angegeben werden und zusätzlich als „Prozentsatz der Referenzmengen“. Dadurch ist sichergestellt, dass sich die Angaben bei Vitaminen und Mineralstoffen bei jedem Nahrungsergänzungsmittel und bei allen anderen Lebensmitteln immer auf die gleichen Bezugsgrößen beziehen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen, zu wie viel Prozent das jeweilige Nahrungsergänzungsmittel zur Deckung der Referenzmenge beiträgt – und europaweit Produkte untereinander vergleichen und das für sich passende Produkt aussuchen.

Wichtig: Die in der LMIV aufgelisteten Referenzmengen sind nicht identisch mit den Empfehlungen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr werden für den deutschsprachigen Raum von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften aus Deutschland (DGE), Österreich (ÖGE) und Schweiz (SGE) abgeleitet – und können von den europäisch gesetzlich festgelegten Referenzmengen abweichen. Der europäische NRV für Vitamin D liegt beispielsweise bei 5 µg, der D-A-CH-Referenzwert bei fehlender Eigenproduktion bei 20 µg. Wenn ein Vitamin D-Präparat also nun 10 µg enthält entspricht dies 50 Prozent der empfohlenen D-A-CH-Zufuhrmenge, aber 200 Prozent der Referenzmenge für die Nährstoffzufuhr gemäß LMIV.

Übrigens: Referenzmengen gibt es für Vitamine und Mineralstoffe, nicht aber für sogenannte sonstige Stoffe wie Pflanzenextrakte, Omega-3-Fettsäuren oder Aminosäuren. Die enthaltenen Mengen dieser Zutaten müssen aber natürlich trotzdem genau auf dem Etikett angegeben werden, aber eben nur in absoluten Zahlen und ohne zusätzliche Prozent-Angaben.

Mehr Informationen zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln gibt es auch im folgenden Video des Lebensmittelverbands:

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