Kennzeichnung

Mengenangaben

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass die auf Nahrungsergänzungsmitteln angegebenen Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Inhaltsstoffen sorgfältig bestimmt und rechtlich abgesichert sind.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen – wie alle Lebensmittel – den umfassenden Vorgaben des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die enthaltenen Nährstoffe sowie deren Mengen transparent und korrekt zu kennzeichnen.

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten dabei besondere Kennzeichnungsvorschriften. Die enthaltenen Vitamine, Mineralstoffe oder sonstigen charakteristischen Stoffe müssen nicht nur genannt, sondern auch mengenmäßig ausgewiesen werden. Die Angaben beziehen sich auf die empfohlene tägliche Verzehrmenge und beruhen auf Analysen des Herstellers. Bei Vitaminen und Mineralstoffen wird zusätzlich angegeben, welchen Anteil die enthaltene Menge an den täglichen Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr hat. Wie bei allen Lebensmitteln handelt es sich bei den angegebenen Nährstoffmengen um Durchschnittswerte. Natürliche Schwankungen sind unvermeidbar und rechtlich berücksichtigt. Die Europäische Kommission hat hierfür verbindliche Toleranzbereiche festgelegt. Das bedeutet: Die Kennzeichnung muss zutreffend sein, geringfügige Abweichungen innerhalb der zulässigen Toleranzen sind jedoch erlaubt und bei vielen Nährstoffen sogar unvermeidbar. 

Besonders bei empfindlichen Vitaminen können sich die Gehalte im Laufe der Lagerung verändern. Licht, Wärme oder Sauerstoff können dazu führen, dass die Mengen einzelner Vitamine mit der Zeit abnehmen. Deshalb führen Hersteller umfangreiche Stabilitäts- und Belastungstests durch und berücksichtigen mögliche Verluste bereits bei der Entwicklung der Rezeptur. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die auf der Verpackung angegebenen Mengen bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums tatsächlich im Produkt enthalten sind. 

Um dies zu gewährleisten, werden die Rezepturen häufig mit produktspezifischen Sicherheitszuschlägen kalkuliert. Darüber hinaus kontrollieren die Hersteller Rohstoffe und Endprodukte regelmäßig vor, während und nach der Produktion. Ergänzend dazu überprüfen die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden die Produkte durch Stichproben aus dem Markt und kontrollieren dabei auch die deklarierten Nährstoffgehalte. 

Das Zusammenspiel aus klaren rechtlichen Vorgaben, umfassender Qualitätssicherung durch die Hersteller und behördlicher Kontrolle sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf die angegebenen Mengen vertrauen können. Die deklarierten Werte sind Durchschnittswerte, bei denen zulässige Schwankungen berücksichtigt werden. Solche Abweichungen sind kein Hinweis auf eine fehlerhafte Dosierung, sondern ein normaler und rechtlich vorgesehener Bestandteil der Nährwertkennzeichnung.

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